Ermittlung der Höhe der ungerechtfertigten Bereicherung nach Beendigung des Mietverhältnisses zur Nutzung einer Immobilie
Die Beendigung des Mietverhältnisses zwischen Vermieter und Mieter erfolgt in der Regel durch deren Vereinbarung, in deren Rahmen die Vertragsparteien ihre Verpflichtungen, einschließlich der Höhe des Restmietbetrags zum Zeitpunkt der Kündigung, begleichen