#
  • Englisch
  • Deutsch
  • Tschechisch
+420 222 517 466 office@ak-vych.cz
  • Über uns
  • Rechtsdienstleistungen
  • Referenzen
  • Team
  • Kontakt
> Nachrichten > Die neuesten Änderungen im Bereich der strafrechtlichen Verantwortung juristischer Personen

Die neuesten Änderungen im Bereich der strafrechtlichen Verantwortung juristischer Personen

Hiermit erlauben wir uns, Sie über die neueste Änderung im Bereich der strafrechtlichen Verantwortung juristischer Personen zu informieren. Am 1.12.2016 trat das „Gesetz Nr. 183/2016 Slg., in Kraft, durch das sich das Gesetz Nr. 418/2011 Slg., über die strafrechtliche Verantwortung juristischer Personen und die Verfahren gegen sie, in der Fassung der späteren Vorschrift, ändert“, das eine Reihe bedeutender Änderungen mit sich brachte.

Die erste bedeutende Änderung besteht in der erheblichen Erweiterung der Straftaten, die von einer juristischen Person verübt werden können. Im Unterschied zur bisherigen Regelung, die mit Verweis auf die einzelnen Tatbestände im Strafgesetzbuch ausdrücklich Straftaten anführte, deren sich eine juristische Person schuldig machen kann, wird eine juristische Person nach der neuen Regelung grundsätzlich für sämtliche im Strafgesetzbuch enthaltenen Straftaten verantwortlich sein können, mit Ausnahme jener Straftaten, bei denen das Gesetz über die strafrechtliche Verantwortung juristischer Personen dies ausschließt. Nach der neuen Regelung kann eine juristische Person beispielsweise eine Straftat der Verletzung geschützter Industrierechte, die Straftat der Verbreitung ansteckender Tierkrankheiten, die Straftat der Verleumdung oder die Straftat der allgemeinen Bedrohung begehen.

In Übereinstimmung mit der Erweiterung der Straftaten, die eine juristische Person begehen kann, wurden in entsprechender Weise die Aufzählungen der Straftaten ergänzt, bei denen wirksames Mitleid ausgeschlossen ist, die Verjährung der strafrechtlichen Verantwortung juristischer Personen ausgeschlossen ist und die Verjährung des Vollzugs der der juristischen Person auferlegten Strafe ausgeschlossen ist.

Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die Frage, ob einer juristischen Person eine Straftat zugerechnet werden kann. Nach der neuen Regelung entledigt sich eine juristische Person der strafrechtlichen Verantwortung, falls sie alle Anstrengungen unternahm, die von ihr gerechterweise verlangt werden konnten, um die Verübung einer gesetzwidrigen Tat durch in ihrem Namen handelnde Personen oder durch ihre Mitarbeiter zu verhindern.

Nach der neuen Regelung ist es somit möglich, dass sich eine juristische Person auch hinsichtlich des Verhaltens der statutarischen Organe oder der leitenden Mitarbeiter und nicht nur für das Verhalten der „einfachen“ Mitarbeiter, wie dies bislang der Fall war, ihrer strafrechtlichen Verantwortung entledigt.
Sämtliche Anstrengungen, die von einer juristischen Person gerechterweise verlangt werden können, müssen nicht nur so ausgelegt werden, dass die juristische Person sämtliche Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften einhält, sondern beispielsweise auch so, dass die juristische Person ein sog. Compliance System geschaffen hat, das auf die Prävention und Detektion eines Verhaltens ausgerichtet ist, das den Tatbestand einer Straftat erfüllen könnte. Welche konkreten Maßnahmen die juristische Person zu ergreifen hätte, definiert das Gesetz nicht, und es wird Sache der Gerichtsjudikatur sein, diese Definierung zu formulieren. Man kann dafür halten, dass diese Maßnahmen entsprechende interne Vorschriften, die das Verhalten der Angestellten in einzelnen Situationen regeln, die Abhaltung von Schulungen der Mitarbeiter, aber beispielsweise auch die Durchführung von Kontrollen sein werden, ob die gewünschten Maßnahmen seitens der Mitarbeiter eingehalten werden, wobei es wünschenswert wäre, über die Einführung und Durchführung dieser Maßnahmen schriftliche Vermerke zu haben, die bei Bedarf den Ermittlungsbehörden als Beweis für das Bemühen der juristischen Personen um Einhaltung der Compliance-Maßnahmen vorgelegt werden können.

Angesichts der grundlegenden Erweiterung der Straftaten, für die eine juristische Person strafrechtlich verantwortlich sein kann, und gleichzeitig angesichts der Möglichkeit der Entledigung ihrer strafrechtlichen Verantwortlichkeit im Falle der Existenz und Einhaltung eines wirksamen Compliance Systems empfehlen wir, entsprechende Anstrengungen dahingehend aufzuwenden, dass dieses Compliance System errichtet und eingehalten wird.
Sollten Sie an einer Assistenz bei der Einführung des angeführten Compliance Systems interessiert sein, stehen unsere Kollegen, die auf die Problematik des Strafrechts spezialisiert sind, gerne bereit, Ihnen diesbezüglich behilflich zu sein.

 

JUDr. Ing. Jan Vych

akvych_vych

Vertretung der juristischen Personen bei Verhandlung mit den Arbeitnehmern
Advokátní kancelář Vych & Partners, s.r.o.

Lazarská 11/6
120 00 Praha 2 - Nové město
Ident.-Nr.: 022 72 032
UID-Nr.: CZ02272032

Tel.: +420 222 517 466
Fax: +420 222 517 478
E-mail: office@ak-vych.cz

Aktenzeichen:
C 217533 geführt beim Stadtgericht in Praha

#
Rechtsdienstleistungen
  • Verwaltungsrecht
  • Immobilienrecht
  • Munizipalrecht
  • Recht des geistigen Eigentums und Industrierechte
  • Strafrecht
  • Arbeitsrecht
  • Italienisches Recht
  • Wettbewerbsrecht
  • Schuldrecht
  • Öffentliche Aufträge und Public Private Partnership (PPP)
  • Rechtsberatungen bei der Erbringung von infrastrukturellen Dienstleistungen
  • Recht von Handelsgesellschaften und Genossenschaften
  • Datenschutz