Schuldrecht
- Vorbereitung und Revision von Verträgen (z. B. Kaufverträge, Werkverträge, Mandatsverträge, Vermittlungsverträge, Handelsvertretungsverträge, Transportverträge, Innominatsverträge)
- Verträge über Anteilsübertragungen in Handelsgesellschaften, Aktien-Veräußerungsverträge und sonstige Verträge über den Erwerb von Beteiligungen an Handelskorporationen
- Absicherung und Bestätigung von Geschäftsbeziehungen (Anerkennung der Verbindlichkeiten, Vertragsstrafen, Bankbürgschaften, Verzugszinsen u. ä.)
- Geltendmachung der Klientenrechte im Rahmen der bestehenden Vertragsbeziehungen
- Gesellschaftsverträge (früher Vereinigungsverträge)
- Geltendmachung der Rechte aus dem Schadenersatztitel einschl. Gesundheitsschadenersatz
- Vertretung vor allgemeinen Gerichten sowie beim Schiedsverfahren