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Öffentliches Beschaffungswesen und öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP)

Öffentliches Beschaffungswesen und öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP)

Sie möchten ein Angebot für den Beschaffungsprozess erstellen, wissen aber nicht wie? Oder sind Sie Auftragnehmer, wissen aber nicht, wie Sie ein Vergabeverfahren vorbereiten? Haben Sie die Ausschreibung nicht bestanden, waren aber der Meinung, Sie hätten gewinnen sollen? Bei all dem können wir Ihnen helfen und deshalb wurden wir auch zu einer empfohlenen Kanzlei im Bereich öffentliches Beschaffungswesen im Wettbewerb „Kanzlei des Jahres 2022“.

Im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge erbringen wir folgende Leistungen:

  • Beratung von öffentlichen Auftraggebern und Lieferanten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen im Beschaffungsprozess und darüber hinaus
  • Verwaltung des öffentlichen Beschaffungswesens Nutzung individueller Formen von Vergabeverfahren (Unter- und Überlimitverträge, offene Verfahren, engere Verfahren, Verhandlungsverfahren, Wettbewerbsdialog, kleine öffentliche Aufträge und andere Vergabeverfahren)
  • Verwaltung öffentlicher Ausschreibungen und anderer Ausschreibungsformen
  • Erstellung und Prüfung der Vergabeunterlagen für den Auftraggeber
  • Vorbereitung und Überarbeitung von Angeboten von Bewerbern für öffentliche Aufträge oder Konzessionen
  • Vertretung von Auftraggebern oder Lieferanten in Verfahren vor dem Amt für Wirtschaftswettbewerb
  • Aufbau von Public-Private-Partnership-Modellen (PPP).
  • Unterstützung bei der Verwaltung des Profils des öffentlichen Beschaffungsauftragnehmers und der Kommunikation mit dem Public Procurement Gazette

Vielen Dank für Ihren Besuch auf unserer Website.

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Anwaltskanzlei Vych und Partner