Im Zuge der Ausweitung der Digitalisierung und Vereinfachung der Bürokratie steht die Einführung des sogenannten Vertretungsregisters an. Dies gab die Regierung bereits im Herbst letzten Jahres bekannt und hat nun Anfang Februar 2024 den Entwurf zur Änderung des Gesetzes Nr. 111/2009 Slg. über Grundregister genehmigt, der diese Neuerung einführen soll unser Rechtssystem. Wofür wird das Vertretungsregister verwendet? Das schauen wir uns jetzt gemeinsam an.
Ersatz einer Papiervollmacht
Dank des Vertretungsregisters wird es möglich sein, Vollmachten in digitaler Form zu nutzen. Sie werden bis zu ihrem Widerruf oder Ablauf im Register gespeichert und ermöglichen so eine wiederholte Nutzung. Wie bei E-Dokumenten werden Papierdokumente jedoch nicht ungültig, sodass physische Vollmachten weiterhin gültig sind.
Was können wir sonst noch im Register finden?
Zusätzlich zu den vollständigen Befugnissen wird das Vertretungsregister auch vorab ausgefüllte Vorlagen enthalten, die an die verschiedenen Arten der Vertretung angepasst sind, was als ein weiterer Schritt zur Erleichterung der Kommunikation zwischen Bürgern (und nicht nur) mit Verwaltungsbehörden angesehen werden kann.
Wie wird es funktionieren
Um das Vertretungsregister nutzen zu können, ist eine Bürgeridentität erforderlich. Zur Bestätigung der Identität wird eine digitale Vollmacht verwendet, die eine physische Unterschrift ersetzt. Die Bürger müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen und es ist keine weitere Mitarbeit seitens der Behörden erforderlich.
Wer und wann
Der Gesetzesänderungsentwurf muss noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, doch nach Angaben der Regierung könnte das Vertretungsregister bereits im Juli dieses Jahres eingeführt werden.
Nach Angaben der Digital and Information Agency wird das Verkehrsministerium als erstes dem System beitreten, gefolgt von anderen Behörden.
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Diese Neuheit bringt auch viele Herausforderungen mit sich. Es wird beispielsweise interessant sein zu sehen, wie verschiedene Stellen darauf reagieren werden, die zur Vereinfachung bürokratischer Verfahren Daten darüber veröffentlichen sollten, wem und was sie eine Vollmacht erteilt haben. Es ist auch fraglich, ob es notwendig ist, zu schützen, wem und wann wir die Vollmacht erteilt haben, damit er sie nicht immer wieder ohne unser Wissen nutzt. Im Moment muss jedoch zunächst abgewartet werden, ob das Vertretungsregister überhaupt den Gesetzgebungsprozess durchlaufen wird.
Source: Leagle.one
Mgr. Lucie Špičková, Rechtsanwaltin
Eva Hrdličková, Rechtsanwaltsgehilfe